Unabhängige Vermögensverwalter und die FINMA die Schlinge zieht sich zu

InvestNews – Mai 2014
Frédérique Bensahel, Pierre-Olivier Etique

Durch die Umsetzung der neuen Eckwerte zur Vermögensverwaltung hat die FINMA am 1. Januar 2009 begonnen, ihre Spuren in den Standesregeln der Verbände unabhängiger Vermögensverwalter zu hinterlassen. Die modifizierten Standesregeln wurden so für Vermögensverwalter, welche ihren Kunden kollektive Kapitalanlagen anboten, zwingend. Die Eckwerte von 2009, welche bereits Vorschriften bezüglich Vermögensverwaltungsaufträge und Retrozessionen beinhalteten, wurden seit dem 1. Januar 2014 verschärft, indem eine neue reglementarische Verpflichtung eingeführt wurde: diejenige der Adäquanz (Suitability) der Vermögensverwaltung mit dem Profil der Kunden.

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